Was macht die KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine unabhängige Behörde und hat den gesetzlichen Auftrag, das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherzustellen. Es geht dabei um Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder die für sie notwendige Unterstützung einzuholen.
Die KESB wird tätig, wenn eine Meldung bei ihr eingeht. Manchmal melden sich die Betroffenen selbst, häufig sind es aber auch Angehörige, Nachbarn, die Schule oder die Polizei, die sich Sorgen um eine Person machen.
Die KESB klärt ab, ob ein Unterstützungsbedarf vorliegt und wie geholfen werden kann. Sie ordnet Schutzmassnahmen an, wenn diese nötig und geeignet sind. Gegen die Entscheide der KESB kann Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben werden.
Die KESB wird tätig, wenn:
- das Wohl eines Kindes gefährdet ist oder
- eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Im Zentrum steht immer die betroffene Person – mit ihren Rechten, ihrer Würde und ihrer Selbstbestimmung.