Private Beistandspersonen
Nebst einem einwandfreien Leumund bringt die private Beistandsperson Geduld mit, Verständnis für die zu betreuende Person und deren Lebensumstände, eine gewisse Lebenserfahrung sowie die Fähigkeit, administrative Aufgaben und den Zahlungsverkehr sorgfältig und rechtzeitig zu erledigen.
Private Beistandspersonen haben Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Vermögen der betreuten Person.
Private Beistandspersonen werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde begleitet und unterstützt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Antoinette Rast, Mitarbeiterin Revisorat, gerne zur Verfügung.