Erfolgt die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt, wird sie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgegeben. In diesem Fall haben die Kindseltern das Formular «Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge» dreifach auszufüllen und folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopien der Ausweise beider Eltern
- Kopie der Geburtsmitteilung
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, vereinbaren die Kindseltern einen Termin bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Beide Eltern müssen beim Termin anwesend sein. Die Unterlagen werden vor Ort überprüft und bestätigt.
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, kann sich der andere Elternteil mit einem entsprechenden Antrag an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Diese erteilt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern dadurch keine Gefährdung des Kindswohls entsteht.