Massnahmen im Kindesschutz

Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und können oder wollen die Eltern die Situation nicht ausreichend verbessern, trifft die KESB geeignete Schutzmassnahmen.

Mögliche behördliche Massnahmen sind zum Beispiel:

  • Erteilung von Weisungen an die Eltern
  • Errichtung einer Beistandschaft für das Kind
  • Regelung des persönlichen Verkehrs (Besuchsrecht)
  • Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Entzug der elterlichen Sorge und Errichtung einer Vormundschaft

Auch im Kindesschutz werden die Massnahmen auf die konkrete Situation abgestimmt.

Produktions-Software SchreinerPermanent Make Up Verpackungsdesign LuzernPermanent Make Up - Augen Permanent Make-Up in Reinach Webagentur LuzernKalkulations-Software SchreinerCreanetWebdesign LuzernTrennwandsysteme fürs Büro - Flexible RaumlösungenSEO Agentur LuzernSEO Agentur SurseeSolaranlage LuzernRestholzprodukte, Recyclingprodukten Transportdienstleistungen, LogistikdienstleistungenHolzglastrennwändeErdsondenbohrung, Brunnenbohrung, SonderverlängerungenHolzbau Wohnungsbau Öffentliches Bauen Holzbau Holzbau Innenausbau Holzbau Fassadenbau