Massnahmen im Kindesschutz
Mögliche behördliche Massnahmen sind zum Beispiel:
- Erteilung von Weisungen an die Eltern
- Errichtung einer Beistandschaft für das Kind
- Regelung des persönlichen Verkehrs (Besuchsrecht)
- Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Entzug der elterlichen Sorge und Errichtung einer Vormundschaft
Auch im Kindesschutz werden die Massnahmen auf die konkrete Situation abgestimmt.